Ziel von Integrationsleistungen ist eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt.
Die gfi fördert dem Auftrag des SGB II, SGB III und SGB IX entsprechend die Teilhabe von Menschen am Arbeitsleben. Insbesondere behinderte Menschen sowie Zielgruppen mit spezifischen Handicaps sollen eine zukunftsorientierte und nachhaltige Chance zur Beschäftigung erhalten.
Die Effektivität von Integrationsleistungen der gfi besteht in der passgenauen Auswahl des Arbeitsplatzes, der präzisen Abstimmung von Fähigkeits- und Anforderungsprofil sowie einer fachlich qualifizierten Begleitung und Betreuung immer unter Beachtung der Individualität und Selbstverantwortung des jeweiligen Menschen.
Die gfi ist Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung, Vorstandsmitglied in der Landesarbeitsgemeinschaft Integrationsfachdienste Bayern e. V. und Mitglied im Paritätischen Bayern.
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