Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen. Ein weiteres Ziel ist die Förderung der Verselbständigung. Der Erziehungsbeistand berät und unterstützt Kinder und Jugendliche. Das Kind oder der Jugendliche wird als Einzelperson wahrgenommen, ernst genommen und gleichzeitig in seiner Verbindung zu seinem familiären oder sozialen Umfeld gesehen und dementsprechend behandelt.
Voraussetzung für die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) und Erziehungsbeistandschaften (EB) ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt und die Aufstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII – wird in der Regel halbjährlich durchgeführt), in dem die Probleme und die Lösungsschritte einschließlich gemeinsamer Ziele festgelegt werden.
Ansprechpartner
Thomas Müller
Telefon 09281 7254-12
E-Mail mueller.thomas@ho.gfi-ggmbh.de

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